Heraldik
Als Heraldik wird die Wappenkunde, Wappenkunst sowie das Wappenrecht bezeichnet. Nachfolgend möchten wir Sie ausschließlich über die Heraldik in Bezug auf Familienwappen informieren. Das große Thema Heraldik umfasst darüber hinaus noch mehrere Bereiche, wie z.B. die kirchliche Heraldik.
Waren früher in der Regel lediglich Adelshäuser sowie Familien höheren Standes Wappenträger, so verbreitete sich das Führen von Wappen im Laufe der Zeit immer mehr und ist heute ein Ausdruck von Familienbewusstsein, Zusammengehörigkeit und Stolz über die Entwicklung der eigenen Familie.
Zwei Wege führen Sie und uns gemeinsam zum Thema Heraldik. Sie wissen bereits von einem Wappen in Ihrer Familie und möchten die geschichtlichen und familienkundlichen wissenschaftlich aufgearbeitet haben. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass bei Archivforschungen zu bereits vorhandenen Wappen in der eigenen Familie die Wahrscheinlichkeit doch eher gering ist und im kleineren einstelligen Prozentbereich liegt. Dennoch ist es nicht unmöglich. Die Erfahrung zeigt, dass auch einige „einfache“ Pfarrers- oder Beamtenfamilien in ihrem Schriftverkehr mit ihrem Wappen siegelten. Auch gilt in der Heraldik der Grundsatz: „Namensgleichheit nicht gleich Ahnengleichheit.“ Das bedeutet, dass ein Schmidt-Wappen nicht für alle Familien Schmidt bestimmt ist, sondern lediglich für jene Berechtigten, die der Wappenstifter bestimmt hat. In der Regel sind dies die männlichen und ehelichen Nachfahren eines Stammvaters (ältester männlicher Vorfahre in der Namenslinie).
Gibt es kein Wappen in Ihrer Familie, so steht es Ihnen nun frei, ein neues zu stiften. Hierfür ist eine wissenschaftlich basierte Familienforschung unabdingbar.
Im Anschluss daran widmen wir uns gemeinsam den drei Schritten zu Ihrem eigenen Familienwappen.
1. Entwurf und Gestaltung des Wappens
Mit Hilfe der bereits durchgeführten Familienforschung liegen Ihnen und uns bereits einige Merkmale Ihrer Familie vor. Dies umfasst u.a. die soziale Herkunft, Berufe, geographische Bezüge sowie den onomastischen (lat. für Namenskunde) Ursprung des Familiennamens.
Im Verlauf mehrerer Gespräche mit Ihnen finden wir gemeinsam die wichtigsten Eckdaten, die für Ihr neues Familienwappen nötig sind. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Heraldikern (Wappenkünstler) erarbeiten wir zwei erste Entwurfszeichnungen, die wir dann alsbald Ihnen präsentieren. Ihren Vorstellungen entsprechend, werden alle Änderungswünsche und Ideen– unter den heraldischen Grundsätzen – umgesetzt, bis Sie sich mit dem dann fertigen Wappen identifizieren können.
2. Präsentation und Dokumentation des Wappens
Nach Fertigstellung Ihres Familienwappens folgt die Niederschrift der Blasonierung. Das heißt, Ihr Wappen wird mit heraldischen Fachwörtern so beschrieben, dass auch später (ob nun in 50 oder 200 Jahren) ein anderer Heraldiker Ihr Wappen – ohne es je gesehen zu haben – nachzeichnen kann.
Der Einführung Ihres Wappens in den Alltag sind nun keine Grenzen gesetzt. Ob Sie es nun täglich auf Briefpapier oder Visitenkarten präsentieren wollen oder auch als Bestandteil Ihres Firmenlogos nutzen möchten, wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
3. Wappenregistrierung in der Wappenrolle
In Deutschland werden neugestiftete Familienwappen in der Deutschen Wappenrolle des „Herold“ in Berlin veröffentlicht und gepflegt. Im Zuge der Gestaltung und Stiftung Ihres Wappens veranlassen wir die Registrierung desselben und auch die spätere Publikation in der Wappenrolle. Somit ist sichergestellt, dass Ihr neues Familienwappen für Generationen erhalten bleibt.